Axel Subklew, Experte der Initiative „Mülltrennung wirkt“: „Beim Schenken sollte auch der Umwelt eine Freude gemacht werden. Wer sich Gedanken über die Verpackung von Geschenken und deren korrekte Entsorgung macht, trägt aktiv zum Klimaschutz bei. In der Weihnachtszeit fällt besonders viel Abfall an und das Potenzial für Ressourceneinsparung ist deshalb enorm groß. Für ein funktionierendes Recycling mit positiven Auswirkungen auf die Umwelt ist die richtige Mülltrennung eine wichtige Voraussetzung. Unsere einfachen Tipps kann jeder ganz leicht im Alltag umsetzen.“
Tipp Nummer 1: Recyclingfähige (Geschenk-)Verpackung
Immer mehr Menschen verpacken ihre Geschenke nachhaltig oder verzichten sogar komplett auf Papier. Die Aufmerksamkeiten werden beispielsweise in Stoffbeuteln überreicht, die im nächsten Jahr erneut Verwendung finden. Aber auch Zeitungspapier kann als Alternative zum weihnachtlichen Geschenkpapier dienen. Falls Verbraucherinnen und Verbraucher dennoch nicht darauf verzichten möchten, können sie einen Beitrag zum Umweltschutz leisten, indem sie Recyclingpapier kaufen – auch dabei gibt es eine große Auswahl an Farben, Mustern und Größen. Bücher, Flaschen, Deko-Artikel und Selbstgebasteltes lassen sich so stilvoll und umweltfreundlich verpacken. Unbeschichtetes Recyclingpapier kann – sofern es korrekt in der Papiertonne entsorgt wird – recycelt werden und in Form von neuen Papiererzeugnissen ein weiteres Leben erhalten.
Tipp Nummer 2: Verpackungen richtig entsorgen
Für ein funktionierendes Recycling ist nach dem Auspacken der Geschenke die Entsorgung der vielen Verpackungen in der richtigen Tonne entscheidend. Unbeschichtetes Geschenkpapier, Pappe und Karton gehören in die Papiertonne. Versandkartons und sperrige Pappverpackungen sollten vor der Entsorgung zusammengefaltet werden, um eine Überfüllung der Altpapiertonnen zu vermeiden. So kann, gerade nach den Feiertagen, wesentlich mehr Rohstoff in einer Tonne erfasst und ins Recycling gegeben werden.
Verpackungen aus Kunststoff, Metall oder Verbundstoffen hingegen gehören in den Gelben Sack bzw. in die Gelbe Tonne. Bei der Gelben Tonne/dem Gelben Sack gibt es zum Teil regionale Ausnahmen wie Wertstofftonnen.
Verpackungen aus Glas – wie beispielsweise Sekt- oder Weinflaschen – gehören nach Farben getrennt in den entsprechenden Glascontainer. Sollte die Flasche blau sein, gehört sie, wie alle anderen nicht zuordenbaren Farben, in den Container für Grünglas, da Grün als Mischfarbe die meisten Fehlfarben im anschließenden Recycling verträgt. Zum Jahresende fallen aufgrund des Weihnachtsfests und Silvester deutlich mehr leere Glasflaschen an als üblich. Obwohl viele Entsorger den Abfuhrrhythmus in dieser Zeit erhöhen, kommt es trotzdem mancherorts zu überfüllten Glascontainern. Glasflaschen und Behälter sollten in diesem Fall allerdings nicht neben den Containern abgestellt, sondern wieder mitgenommen werden. Und ein kurzer Anruf beim zuständigen Entsorgungsunternehmen hilft, den Missstand schnell zu beenden – die entsprechende Telefonnummer befindet sich auf dem Glascontainer.
Tipp Nummer 3: Zerbrochene Weihnachtskugeln in den Restmüll
In der Restmülltonne dürfen sämtliche Abfälle entsorgt werden, für die es keine andere Erfassung gibt. Dazu zählen auch zerbrochene Weihnachtskugeln oder andere Gegenstände der Weihnachtsdekoration. Da es sich dabei nicht um Verpackungen handelt, gehören sie nicht in die Erfassungssysteme der dualen Systeme (Gelber Sack/ Gelbe Tonne, Glas- oder Papiersammlung). Weihnachtskugeln aus Glas gehören außerdem auch nicht in die Altglascontainer, da ihr Glas eine andere Beschaffenheit als das von Glasflaschen und
-behältern aufweist und deshalb nicht verwertet werden kann.
Tipp Nummer 4: Keine Handys oder Akkus in den Abfall
Unter dem Weihnachtsbaum liegt ein neues Handy? Dann stellt sich die Frage: Wohin mit dem alten? Auch Elektroschrott enthält wertvolle Materialien und Stoffe, die recycelt und zu neuen Produkten verarbeitet werden können. Das ist jedoch nur bei korrekter Entsorgung der gebrauchten Elektrogeräte möglich, ansonsten gehen die Rohstoffe dem Recyclingkreislauf für immer verloren.
Wichtig: Elektroschrott gehört nicht in den Gelben Sack/die Gelbe Tonne oder in den Restmüll. Mit Inkrafttreten des Elektrogesetztes 2016 sind Bürgerinnen und Bürger in Deutschland ausdrücklich dazu verpflichtet, ihren Elektroschrott sachgerecht zu entsorgen. Verbraucherinnen und Verbrauchen können Produkte wie alte Handys bei ihren regionalen Wertstoffhöfen abgegeben. Diese sorgen für eine sachgerechte Entsorgung der alten Geräte. Insbesondere bei Lithium-Batterien und -Akkus, die sich häufig in Laptops, Smartphones oder auch der Weihnachtsbeleuchtung befinden, ist die richtige Entsorgung wichtig. Sind diese beispielsweise im Entsorgungsfahrzeug Druck ausgesetzt, besteht Brandgefahr. Mittlerweile muss auch der stationäre und der Online-Handel ausgediente Elektro- und Elektronikgeräte zurücknehmen. Nutzerinnen und Nutzer können sie bei größeren Fachhändlern kostenfrei abgeben. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, gebrauchte aber noch funktionstüchtige Handys an gemeinnützige Organisationen zu spenden.
Tipp Nummer 5: Veränderte Abholzeiten beachten
Rund um die Feiertage werden die Abfalltonnen möglicherweise an anderen als den regulären Terminen entleert – ein Blick in den Abfallkalender lohnt sich, um die richtigen Abholzeiten zu erfahren. Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten weitere Infos von ihrer kommunalen Abfallberatung. Die jeweiligen Ansprechpartner finden sie hier.
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Pressemitteilung vom 08.12.2020
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