Hilft gegen Neujahrs-Blues und Abfall-Kater: Wohnung lüften, aufräumen, Müll entsorgen. „In Partyabfällen wie gebrauchten Verpackungen stecken viele Wertstoffe. Werden sie richtig getrennt entsorgt, können sie recycelt werden. Das schont Rohstoffe und das Klima,“ erklärt Axel Subklew, Sprecher der Initiative „Mülltrennung wirkt“. „Vor allem Glasverpackungen sind echte Recyclingchampions. Jede neue Glasflasche besteht zu 60 Prozent aus Alt-Scherben, bei der Farbe Grün sind es sogar bis zu 90 Prozent.“ Für einen umweltfreundlichen Start ins neue Jahr hat er Tipps, wie Verbraucher*innen nach der Silvesterparty leere Flaschen, Chipstüten oder abgebranntes Tischfeuerwerk richtig trennen und entsorgen.
Was kommt in die Altglascontainer?
In Altglascontainern werden leere Glasverpackungen ohne Pfand gesammelt. Das sind zum Beispiel Sekt- und Weinflaschen oder Konservengläser für Partygurken und Würstchen. Wichtig ist: Sie sollten komplett entleert sein.
Altglas unbedingt nach Farben sortieren
Leere pfandfreie Glasflaschen und andere Glasverpackungen müssen nach den Farben Weiß, Braun und Grün sortiert in die passenden Container eingeworfen werden. Vermischen sich die Farben beim Einschmelzen, ist das Recyclingglas nur eingeschränkt verwendbar. Buntglas, wie die blaue Proseccoflasche, kommt in den Container für Grünglas.
Wohin mit Deckeln und Korken?
Deckel und andere Verschlüsse, zum Beispiel von pfandfreien Glasflaschen oder Konservengläsern, dürfen mit in den Altglascontainer eingeworfen werden. Die Sortieranlage trennt sie von den Scherben. Zuhause entsorgt, gehören Deckel, Kronkorken wie auch Wein- und Sektkorken in die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack.
Überfüllte Altglascontainer?
Sind die Glascontainer voll, darf das Altglas nicht auf oder neben den Container gestellt werden. Es sollte später oder an einem anderen Standort entsorgt werden.
Die interaktive Glascontainersuche der Initiative „Mülltrennung wirkt“ hilft, den nächsten Container schnell zu finden.
Partyabfall: Wohin mit Resten vom Wachsgießen, Wunderkerzen und Verpackungen?
Alter neuer Brauch – Wachsgießen
Das traditionelle Bleigießen ist in Deutschland verboten. Für den Blick in die Zukunft gibt es jedoch Alternativen: zum Beispiel Wachsgießen. Anschließend gehören der Löffel, sofern nicht mehr brauchbar, und die erkalteten Wachsfiguren in den Restmüll. Wachsreste können außerdem erneut eingeschmolzen und wiederverwendet werden. Wurde das Zubehör als Set gekauft, kommt die Verpackung aus kunststoffbeschichtetem Karton in die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack. Lässt sich der Kunststoff einfach vom Karton lösen, kommt nur dieser dort hinein. Der Karton darf ins Altpapier.
Abgebrannte Wunderkerzen, Tischfeuerwerk & Co.
Verglühte Wunderkerzen oder abgebranntes Tischfeuerwerk gehören in den Restmüll. Doch Vorsicht: Sie müssen völlig abgekühlt sein! Ihre Verpackung aus Papier oder Karton kommt ins Altpapier. Kunststoff- oder Folienverpackungen gehören in die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack.
Gebrauchte Partydekoration
Schlapp gefeierte Luftschlangen oder Partygirlanden und bunte Hütchen aus Papier dürfen ins Altpapier. Metallteile oder Bändchen sollten vorher entfernt werden. Sie gehören in den Restmüll.
Glücksschweinchen, Chips & Silvesterkrapfen
Das Glücksschweinchen aus Marzipan ist verspeist – dann gehört seine Folienverpackung in die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack. Gleiches gilt für leere Kunststoffverpackungen wie Chipstüten und Aluminium- oder Weißblechdosen, zum Beispiel für Erdnüsse. Auch beschichtete Kartonverpackungen und ihr Innenleben aus Kunststoff sowie leere Getränkekartons sind ein Fall für die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack. Pappkartons oder Papiertüten aus der Bäckerei für Silvesterkrapfen oder Brötchen kommen ins Altpapier. Allerdings: Schmutzige Papierservietten und Tischtücher aus Papier sowie beschichtete Pappteller und -becher gehören in den Restmüll.
Weiterführende Informationen
Kontakt
Pressebüro „Mülltrennung wirkt“
c/o Maria Marberg
Mobil: +49 (0)175 59 64 229
presse@muelltrennung-wirkt.de
Axel Subklew, Experte der Initiative „Mülltrennung wirkt”
Tel.: +49 (0) 2203 – 50 26 414 | Mobil: +49 (0)178 24 46 547
subklew@muelltrennung-wirkt.de
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Pressemitteilung vom 16.12.2024
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