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Antworten auf häufige Fragen
Die nachfolgenden Antworten auf häufig gestellte Fragen klären über die dualen Systeme, Mülltrennung, das Verpackungsrecycling sowie zum Thema Rezyklat auf.
Wer sind die dualen Systeme und was sind ihre Aufgaben?
Die dualen Systeme in Deutschland organisieren die bundesweite Sammlung, Sortierung und Verwertung gebrauchter Verkaufsverpackungen für Industrie und Handel, damit die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Recyclingquoten erreicht werden. Hierfür melden Industrie und Handel jeweils ihre auf den Markt gebrachten Verkaufsverpackungsmengen nach Materialart und bezahlen für die zu erbringenden Dienstleistungen entsprechende Beteiligungsentgelte (landläufig auch Lizenzentgelte genannt) an ihr duales System. Aktuell sind es zehn privatwirtschaftlich organisierte Systeme, die mit ihren Dienstleistern aus der Entsorgungs- und Recyclingbranche diese Aufgabe erfüllen. Grundlage für die Arbeit der dualen Systeme ist das geltende Verpackungsgesetz.
Warum soll ich den Abfall trennen?
Wichtig ist: Nur die Wertstoffe aus Verpackungen, die über die Sammelbehältnisse Gelbe Tonne/ Gelber Sack oder über Glas- und Papiercontainer gesammelt werden, bleiben dem Kreislauf erhalten. Alles was im Restmüll landet, wird überwiegend verbrannt und geht somit dem Kreislauf für immer verloren.
Welche Rolle spielen die Bürger für die dualen Systeme?
Das Sammel- und Sortierverhalten der Bürger*innen ist für ein erfolgreiches Recycling fundamental. Denn nur, wenn möglichst viele Verpackungen gesammelt und korrekt getrennt werden, sind die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen, hohen Recyclingquoten erfüllbar.
Gebrauchte Verpackungen dürfen auf keinen Fall im Restmüll entsorgt werden. Denn dann werden sie verbrannt und stehen für das Recycling nicht mehr zur Verfügung. Das gilt auch umgekehrt: Restmüll darf unter keinen Umständen in den Sammelbehältnissen für gebrauchte Verpackungen (Gelbe Tonne/ Gelber Sack, Papiertonne, Glascontainer) landen. Der Restmüll beeinflusst das Recycling der gesammelten und korrekt getrennten Verpackungen extrem negativ bzw. macht es teilweise unmöglich.
Diese Zusammenhänge sind dem Gesetzgeber bewusst. Daher hat er mit dem neuen Verpackungsgesetz 2019 neben der Erhöhung der Recyclingquoten auch erstmals die Bürger*innen in die Pflicht genommen und ihnen die getrennte Sammlung gebrauchter Verpackungen gesetzlich vorgeschrieben (§13 Verpackungsgesetz und Begründung).
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